Gedankenbeispiel
Im Team heißt es, ab 2028 müsse jede Kasse zwingend ersetzt werden.
Korrigiere die pauschale Aussage: Der Entwurf allein begründet keine allgemeine Neukaufpflicht. Sammle stattdessen Fragen zur vorhandenen Ausstattung und zur endgültigen Rechtslage.
Was du vorbereiten kannst
- Erstelle eine kurze Information mit Quelle und Datum.
- Trenne darin bestehende Abläufe von möglichen Änderungen.
- Sammle offene Fragen und gib überprüfte Antworten mit nachvollziehbarer Grundlage weiter.
Eine gute interne Information reduziert Unsicherheit, ohne ungeklärte Rechtsfragen als entschieden darzustellen.
Arbeitsblatt zum MitnehmenDen Entwurf richtig einordnen
Der Entwurf richtet sich an Steuerpflichtige mit einem Gewerbebetrieb, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Umsatzangabe allein entscheidet deshalb noch nicht über seinen Anwendungsbereich.
Der Regierungsentwurf sieht eine elektronische Kassenpflicht grundsätzlich ab 2028 bei einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr vor. Er verweist dabei ausdrücklich auf die Umsatzdefinition in § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG.
Eine Ausnahme ist für Steuerpflichtige vorgesehen, die Bargeld annehmen und weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Kalenderjahr erzielen. Wer ausschließlich Kartenzahlung annimmt, kann deshalb aus null Euro Barumsatz keine automatische Ausnahme ableiten.
Der Entwurf allein löst heute keine Anschaffungsfrist aus.
Grenzen & offene Fragen